Zur Zeit gibt es viele Menschen, die ihr Geld auf sichere Weise anlegen und zu diesem Zweck eine Wohnung oder ein Haus kaufen wollen.

Grundsätzlich ist der Erwerb einer Immobilie eine gute Möglichkeit, Vermögen langfristig anzulegen. Aber manchmal erweist sich diese sichere Sache als ein Fass ohne Boden, als reine Geldverschwendung, oder schlimmer noch, sogar als Geldvernichtung. Eigentumswohnungen unterliegen immer dem Gemeinschaftsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), ohne deren Zustimmung in der Regel nichts Grundlegendes verändert werden kann.

Vereinfacht kann man sagen, dass der Erwerber einer Eigentumswohnung nur das Recht auf Nutzung des Wohnraumes und eine Mitsprache bei Gemeinschaftsentscheidungen erwirbt. Das kann dann problematisch werden, wenn sich herausstellt, dass an der gekauften Wohnung ein Mangel vorliegt. In Keller- oder Souterrainräumen gibt es häufig Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel an erdberührten Wandflächen, deren Ursachenbehebung aufwendige Abdichtungsarbeiten oder die Installation einer Klimaanlage erfordern würde. Kornelia Großmann, Baubiologin aus Uelzen dazu: »Auch in Erdgeschosswohnungen älteren Baujahres kann es vorkommen, dass aufsteigende Feuchte aus dem Erdreich in das Mauerwerk dringt und für Schimmelbefall innerhalb der Wohnung sorgt.

Und in Wohnungen unter dem Dach entwickelt sich oft ein Schimmelbefall in den Deckenkanten zu unbeheizten Dachflächen oder wegen Wärmebrückeneffekten an ungedämmten Bauteilen des Daches. Auch hier würden eine Lüftungsanlage oder großflächige Dämmmaßnahmen für Abhilfe sorgen.« Die fachgerechte Sanierung und gegebenenfalls der Einbau einer Horizontalsperre fallen dann aber auch wieder in den Zuständigkeitsbereich der WEG und unterbleiben somit meist. Denn alle Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum müssen von der WEG bezahlt und vorher genehmigt werden. Da aber meist nur eine Minderheit von Eigentümern betroffen ist, werden solch kostenträchtige Sanierungen von den WEG-Versammlungen in der Regel abgelehnt. Beim Kauf von Häusern treten oft ähnliche Umstände auf. Hier hat man als Käufer zwar die alleinige Verantwortung, aber oft hat man sein ganzes Geld für den Erwerb des Gebäudes verbraucht.

Wenn dann nach Vertragsunterzeichnung Schäden bemerkt werden, ist es oft zu spät. Großmann: »Da gibt es feuchte Wände, die durch Vorwandkonstruktionen verdeckt sind oder verfaulte Balkenköpfe wegen unsachgemäß angebrachter Innendämmungen. Es finden sich Schimmelbefall unter Bodenbelägen aus Grobspanplatten oder PVC und Feuchteschäden wegen falschen Einbaus von Dampfsperrfolien.« Die Baubiologin weiß aus Erfahrung: »Viele Käufer unterschätzen auch die Schäden am Dachgebälk durch Insektenbefall oder die für den Laien meist unsichtbaren Folgeschäden aufgrund einer falschen Sanierung einer Wasserleitungsleckage.« Oft tauchen Probleme auch erst dann auf, wenn man beginnt, das Haus zu renovieren: Man findet Materialien aus Asbest oder Krebs erregenden Mineralfasermatten. Verdeckte Feuchteschäden, Korossionen oder Baufehler treten zu Tage, Hölzer mit giftigen Schutzanstrichen kommen ans Licht und so weiter Im besten Fall hat man nur ein Geruchsproblem in einem alten Fertighaus. Um solche Schäden zu beheben, benötigt man oft erhebliche finanzielle Mittel, über die man aber meist nicht mehr verfügt, man hat ja gerade erst eine große Ausgabe getätigt.

Manchmal muss man sogar einen Totalverlust hinnehmen: Der Abriss des geschädigten Hauses und ein Neubau ist oft billiger und besser als eine zeitraubende Sanierung. Schlecht ist es immer, wenn man seine Mietwohnung schon gekündigt hat und dann keine andere Wahl hat, als auf einer Baustelle oder schlimmstenfalls in einer Bauruine zu wohnen. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, bei einem Immobilienkauf einen Experten für Bauschäden vor dem Vertragsabschluss zu konsultieren und eine Begutachtung des Objektes zu beauftragen. Die Baubiologen und Schimmelsachverständigen von Biolysa haben langjährige Erfahrung beim Aufspüren und Erkennen von versteckten Schäden, problematischen Konstruktionen und möglichen Wohngiftproblemen. Großmann rät zu einer wohl überlegen Strategie angesichts einer für die meisten Menschen recht hohen und selten vorkommenden Geldausgabe beim Erwerb einer Immobilie: »Die relativ geringen Kosten für eine ausführliche Begutachtung eines Kaufobjektes und eine sorgfältige Einschätzung der notwendigen Sanierungsaufwendungen durch einen Baubiologen sind gut angelegtes Geld.

So kann man vermeiden, dass der Traum von den eigenen vier Wänden zum Alptraum einer unendlichen oder sämtliche Finanzreserven aufzehrenden Sanierung wird!« BIOLYSA-Baubiologen sind bundesweit tätig.